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11. Was ist mit der Qualifikation von Angestellten?
Das regelt § 34d Absatz 6 GewO. Dort heißt es:

„(6) Gewerbetreibende […] haben dafür Sorge zu tragen, dass die direkt bei der Vermittlung mitwirkenden Beschäftigten über die für die Vermittlung der jeweiligen Versicherung angemessene Qualifikation verfügen.“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie begründet diese Vorschrift (in der Begründung zur VersVermV zu § 34d, zu Absatz 6, Besonderer Teil) wie folgt:

„Absatz 6 regelt die Angestelltenqualifikation […]. Die direkt bei der Vermittlung mitwirkenden Beschäftigten müssen über die für die Vermittlung der jeweiligen Versicherung angemessene Qualifikation verfügen. Eine Sachkundeprüfung wird nicht verlangt. Der Arbeitgeber hat für eine entsprechende Qualifizierung zu sorgen, ohne dass ihm die Art und Weise vorgeschrieben wird. Möglich sind z.B. speziell zugeschnittene interne oder externe Schulungen.“ zurück